Spendenbescheinigung

Bei Spenden bis 200 € gilt Ihr Kontoauszug in Verbindung mit dem Ausdruck der Buchungsbestätigung oder des Bareinzahlungsbeleges der Bank als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Außerdem muss der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt, angegeben sein.

BIG Challenge Tierhalter gegen Krebs e.V. ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Geldern (Steuernummer 113/5758/0655) vom 01. Dezember 2014 von der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er auschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

 

Bei Spenden über 200 € wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt.

 

Ab einer Spende von über 200 € erhalten Sie automatisch eine vom Verein ausgestellte Spendenquittung, die auf dem Postweg versandt wird. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies nur möglich ist, wenn im Verwendungszweck der Überweisung die vollständige Adresse angegeben wird.